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public:satzung [2018/02/10 20:43] – Aenderungen von https://wiki.muc.ccc.de/intern:mv:2017:log#iii_satzungsaenderungen eingepflegt. andi0 | public:satzung [2023/01/18 20:25] (current) – https://wiki.muc.ccc.de/intern:mv:2023:log#a_ersetzen_des_wortes_rasse_durch_herkunft andi0 | ||
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Die Informationsgesellschaft unserer Tage ist ohne Computer nicht mehr denkbar. Die Einsatzmöglichkeiten der automatisierten Datenverarbeitung und Datenübermittlung bergen Chancen, aber auch Gefahren für den Einzelnen und für die Gesellschaft. Informations- und Kommunikationstechnologien verändern das Verhältnis Mensch-Maschine und der Menschen untereinander. | Die Informationsgesellschaft unserer Tage ist ohne Computer nicht mehr denkbar. Die Einsatzmöglichkeiten der automatisierten Datenverarbeitung und Datenübermittlung bergen Chancen, aber auch Gefahren für den Einzelnen und für die Gesellschaft. Informations- und Kommunikationstechnologien verändern das Verhältnis Mensch-Maschine und der Menschen untereinander. | ||
- | Die Entwicklung zur Informationsgesellschaft erfordert ein neues Menschenrecht auf weltweite, ungehinderte Kommunikation. Der Chaos Computer Club ist eine galaktische Gemeinschaft von Lebewesen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Rasse sowie gesellschaftlicher Stellung, die sich grenzüberschreitend für Informationsfreiheit einsetzt und mit den Auswirkungen von Technologien auf die Gesellschaft sowie das einzelne Lebewesen beschäftigt und das Wissen um diese Entwicklung fördert. | + | Die Entwicklung zur Informationsgesellschaft erfordert ein neues Menschenrecht auf weltweite, ungehinderte Kommunikation. Der Chaos Computer Club ist eine galaktische Gemeinschaft von Lebewesen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Herkunft |
=== §1 Name, Sitz, Geschäftsjahr | === §1 Name, Sitz, Geschäftsjahr | ||
- | # Der Verein führt den Namen „Chaos Computer Club München“. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen und dann um den Zusatz ,„e.V.“ ergänzt. Der Verein hat seinen Sitz in München. | + | # Der Verein führt den Namen „Chaos Computer Club München“. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen und dann um den Zusatz, „e.V.“ ergänzt. Der Verein hat seinen Sitz in München. |
# Das Geschäftsjahr beginnt am 1. März jeden Kalenderjahres. | # Das Geschäftsjahr beginnt am 1. März jeden Kalenderjahres. | ||
- | === §2 Zweck und Gemeinnnützigkeit | + | === §2 Zweck und Gemeinnützigkeit |
# Zwecke des Vereins sind die Förderung der Integration der neuen Informations- und Kommunikationsmedien in die Gesellschaft, | # Zwecke des Vereins sind die Förderung der Integration der neuen Informations- und Kommunikationsmedien in die Gesellschaft, | ||
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# Ordentliche Clubmitglieder können natürliche und juristische Personen sowie sonstige Zusammenschlüsse werden. | # Ordentliche Clubmitglieder können natürliche und juristische Personen sowie sonstige Zusammenschlüsse werden. | ||
# Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich oder fernschriftlich gegenüber dem Vorstand. Über die Annahme der Beitragserklärung entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Beitrittserklärung. | # Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich oder fernschriftlich gegenüber dem Vorstand. Über die Annahme der Beitragserklärung entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Beitrittserklärung. | ||
- | # Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, | + | # Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, |
# Der Austritt wird durch schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand vollzogen. | # Der Austritt wird durch schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand vollzogen. | ||
# Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich besondere Verdienste um den Club oder um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen befreit. | # Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich besondere Verdienste um den Club oder um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen befreit. | ||
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# Die Mitglieder sind verpflichtet, | # Die Mitglieder sind verpflichtet, | ||
- | === §5 Ausschluß | + | === §5 Ausschluss |
- | # Ein Mitglied kann durch Beschluß | + | # Ein Mitglied kann durch Beschluss |
- | # Gegen den Beschluß | + | # Gegen den Beschluss |
=== §6 Beitrag | === §6 Beitrag | ||
- | # Der Club erhebt einen Aufnahme- und Jahresbeitrag. Er ist bei der Aufnahme und für das Geschäftsjahr im ersten Quartal des Jahres im voraus zu entrichten. Das Nähere regelt eine Beitragsordnung, | + | # Der Club erhebt einen Aufnahme- und Jahresbeitrag. Er ist bei der Aufnahme und für das Geschäftsjahr im ersten Quartal des Jahres im voraus zu entrichten. Das Nähere regelt eine [[public: |
- | # Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluß | + | # Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss |
=== §7 Organe des Clubs | === §7 Organe des Clubs | ||
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=== §8 Mitgliederversammlung | === §8 Mitgliederversammlung | ||
- | # Oberstes | + | # Oberstes |
## die Genehmigung des Finanzberichtes, | ## die Genehmigung des Finanzberichtes, | ||
## die Entlastung des Vorstandes, | ## die Entlastung des Vorstandes, | ||
Line 59: | Line 59: | ||
## Anträge des Vorstandes und der Mitglieder, | ## Anträge des Vorstandes und der Mitglieder, | ||
## die Ernennung von Ehrenmitgliedern, | ## die Ernennung von Ehrenmitgliedern, | ||
- | ## Die Auflösung des Clubs. | + | ## die Auflösung des Clubs. |
- | # Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluß | + | # Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss |
- | # Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens fünfzehn Prozent aller Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse sind jedoch gültig, wenn die Beschlußfähigkeit | + | # Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens fünfzehn Prozent aller Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse sind jedoch gültig, wenn die Beschlussfähigkeit |
# Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Clubs bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder. In allen anderen Fällen genügt die einfache Mehrheit. | # Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Clubs bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder. In allen anderen Fällen genügt die einfache Mehrheit. | ||
- | # Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen haben einen Stimmberechtigten | + | # Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen haben einen Stimmberechtigten zu schriftlich |
# Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, | # Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, | ||
Line 76: | Line 76: | ||
# Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet das Vermögen des Clubs. Er hat auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hinzuwirken. Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres stellt er unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichen Belang den Finanzprüfern des Clubs zur Prüfung zur Verfügung. | # Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet das Vermögen des Clubs. Er hat auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hinzuwirken. Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres stellt er unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichen Belang den Finanzprüfern des Clubs zur Prüfung zur Verfügung. | ||
# Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig; sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen. | # Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig; sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen. | ||
- | # Der Vorstand kann einen ,,Wissenschaftlichen Beirat'' | + | # Der Vorstand kann einen „Wissenschaftlichen‟ Beirat einrichten, der für den Club beratend und unterstützend tätig wird; in den Beirat können auch Nicht-Mitglieder berufen werden. |
=== §10 Finanzprüfer | === §10 Finanzprüfer | ||
Line 87: | Line 87: | ||
Bei der Auflösung des Clubs oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an das Konrad-Zuse-Museum. Ist dies nicht möglich, ist das Vermögen dem Deutschen Museum zu übertragen. | Bei der Auflösung des Clubs oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an das Konrad-Zuse-Museum. Ist dies nicht möglich, ist das Vermögen dem Deutschen Museum zu übertragen. | ||
- | Stand Frühjahr | + | //Stand: Frühjahr |
+ | (letzte Änderungen durch die Mitgliederversammlungen 2011, 2017, 2023)// |