Stellungnahme zum Gesetzentwurf "Mindestspeicherung IP-Addressen"

In einem neuen Gesetzesentwurf sieht die Bundesregierung eine “Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität” vor. Dieser Entwurf ist aus vielen Gründen problematisch, da die geplante Mindestspeicherung mit heutigen technischen Standards nicht praktikabel ist und zu erheblichen negativen Auswirkungen für die Gesellschaft führt.

Beispielsweise wird der Betrieb freier, öffentlicher WLAN-Angebote, wie sie durch Freifunk bereitgestellt werden massiv erschwert wenn nicht gar unmöglich gemacht. Öffentliche WLAN-Angebote dieser Art sind wichtiger Bestandteil der digitalen Teilhabe für insbesondere Menschen ohne mobile Datenverträge, wie zum Beispiel sozial schwächere Gruppen.

Wir wünschen uns daher eine Anpassung der Regelungen an die technischen Realitäten, die Schaffung von Ausnahmen für gemeinnützige und nicht-kommerzielle WLAN-Betreiber, den Verzicht auf pauschale Speicherungspflichten und die Einbindung von Fachverbänden in den Gesetzgebungsprozess.

Weitere, ausführlichere, Stellungnahmen wurden bereits von Freifunk München, dem Verband der Internetwirtschaft e. V. sowie der Bundesanwaltskammer veröffentlicht.