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# Zwecke des Vereins sind die Förderung der Integration der neuen Informations- und Kommunikationsmedien in die Gesellschaft, | # Zwecke des Vereins sind die Förderung der Integration der neuen Informations- und Kommunikationsmedien in die Gesellschaft, | ||
# Der Satzungszweck wird durch regelmäßige öffentliche Treffen, Informationsveranstaltungen, | # Der Satzungszweck wird durch regelmäßige öffentliche Treffen, Informationsveranstaltungen, | ||
- | # Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts " | + | # Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, |
=== §3 Mitgliedschaft | === §3 Mitgliedschaft | ||
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=== §6 Beitrag | === §6 Beitrag | ||
- | # Der Club erhebt einen Aufnahme- und Jahresbeitrag. Er ist bei der Aufnahme und für das Geschäftsjahr im ersten Quartal des Jahres im voraus zu entrichten. Das Nähere regelt eine Beitragsordnung, | + | # Der Club erhebt einen Aufnahme- und Jahresbeitrag. Er ist bei der Aufnahme und für das Geschäftsjahr im ersten Quartal des Jahres im voraus zu entrichten. Das Nähere regelt eine [[public: |
# Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluß ein von der Beitragsordnung abweichender Beitrag festgesetzt werden. | # Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluß ein von der Beitragsordnung abweichender Beitrag festgesetzt werden. | ||
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=== §9 Vorstand | === §9 Vorstand | ||
- | # Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, | + | # Der Vorstand besteht aus vier bis sechs Mitgliedern. Ein Vorstandsmitglied wird explizit als Vorsitzender und eines als Schatzmeister |
# In den Vorstand dürfen nur natürliche Personen gewählt werden. | # In den Vorstand dürfen nur natürliche Personen gewählt werden. | ||
# Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden, | # Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden, | ||
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Bei der Auflösung des Clubs oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an das Konrad-Zuse-Museum. Ist dies nicht möglich, ist das Vermögen dem Deutschen Museum zu übertragen. | Bei der Auflösung des Clubs oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an das Konrad-Zuse-Museum. Ist dies nicht möglich, ist das Vermögen dem Deutschen Museum zu übertragen. | ||
- | Stand Frühjahr | + | Stand Frühjahr |