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public:satzung [2017/01/06 23:28] – linebreaks alicepublic:satzung [2018/12/13 19:37] andi0
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 # Zwecke des Vereins sind die Förderung der Integration der neuen Informations- und Kommunikationsmedien in die Gesellschaft, die Aufklärung über Techniken, Risiken und Gefahren dieser Medien sowie die Wahrung der Menschenrechte im Sinne der Präambel. Durch die genannten Zwecke sollen Kultur, Bildung und Wissenschaft gefördert werden. # Zwecke des Vereins sind die Förderung der Integration der neuen Informations- und Kommunikationsmedien in die Gesellschaft, die Aufklärung über Techniken, Risiken und Gefahren dieser Medien sowie die Wahrung der Menschenrechte im Sinne der Präambel. Durch die genannten Zwecke sollen Kultur, Bildung und Wissenschaft gefördert werden.
 # Der Satzungszweck wird durch regelmäßige öffentliche Treffen, Informationsveranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, Arbeitskreise sowie Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie verwirklicht. # Der Satzungszweck wird durch regelmäßige öffentliche Treffen, Informationsveranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, Arbeitskreise sowie Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie verwirklicht.
-Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.+# Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  
 === §3 Mitgliedschaft === §3 Mitgliedschaft
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 === §6 Beitrag === §6 Beitrag
  
-# Der Club erhebt einen Aufnahme- und Jahresbeitrag. Er ist bei der Aufnahme und für das Geschäftsjahr im ersten Quartal des Jahres im voraus zu entrichten. Das Nähere regelt eine Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.+# Der Club erhebt einen Aufnahme- und Jahresbeitrag. Er ist bei der Aufnahme und für das Geschäftsjahr im ersten Quartal des Jahres im voraus zu entrichten. Das Nähere regelt eine [[public:verein|Beitragsordnung]], die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
 # Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluß ein von der Beitragsordnung abweichender Beitrag festgesetzt werden. # Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluß ein von der Beitragsordnung abweichender Beitrag festgesetzt werden.
  
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 === §9 Vorstand === §9 Vorstand
  
-# Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, der als Erfa Repräsentant gegenüber dem Chaos Computer Club e.V. in Hamburg fungiert, einem Schatzmeister und einem SchriftführerEs können zwei stellvertretende Vorsitzende und zwei weitere Beisitzer gewählt werden.+# Der Vorstand besteht aus vier bis sechs Mitgliedern. Ein Vorstandsmitglied wird explizit als Vorsitzender und eines als Schatzmeister gewähltBeide haben jeweils ein bis zwei Stellvertreter.
 # In den Vorstand dürfen nur natürliche Personen gewählt werden. # In den Vorstand dürfen nur natürliche Personen gewählt werden.
 # Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden, den Schatzmeister oder durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten. # Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden, den Schatzmeister oder durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten.
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 Bei der Auflösung des Clubs oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an das Konrad-Zuse-Museum. Ist dies nicht möglich, ist das Vermögen dem Deutschen Museum zu übertragen. Bei der Auflösung des Clubs oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an das Konrad-Zuse-Museum. Ist dies nicht möglich, ist das Vermögen dem Deutschen Museum zu übertragen.
  
-Stand Frühjahr 1998 +Stand Frühjahr 2018
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  • Last modified: 2023/01/18 20:25
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