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public:satzung [2015/08/25 07:03] – public:files_satzung.html renamed to public:satzung andi0public:satzung [2018/02/10 20:43] – Aenderungen von https://wiki.muc.ccc.de/intern:mv:2017:log#iii_satzungsaenderungen eingepflegt. andi0
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-== Chaos Computer Club München e.V. +== Chaos Computer Club München e.V. VEREINSSATZUNG
- +
-===== VEREINSSATZUNG+
  
 === Präambel === Präambel
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 # Der Verein führt den Namen „Chaos Computer Club München“. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen und dann um den Zusatz ,„e.V.“ ergänzt. Der Verein hat seinen Sitz in München. # Der Verein führt den Namen „Chaos Computer Club München“. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen und dann um den Zusatz ,„e.V.“ ergänzt. Der Verein hat seinen Sitz in München.
 # Das Geschäftsjahr beginnt am 1. März jeden Kalenderjahres. # Das Geschäftsjahr beginnt am 1. März jeden Kalenderjahres.
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 === §2 Zweck und Gemeinnnützigkeit === §2 Zweck und Gemeinnnützigkeit
  
 # Zwecke des Vereins sind die Förderung der Integration der neuen Informations- und Kommunikationsmedien in die Gesellschaft, die Aufklärung über Techniken, Risiken und Gefahren dieser Medien sowie die Wahrung der Menschenrechte im Sinne der Präambel. Durch die genannten Zwecke sollen Kultur, Bildung und Wissenschaft gefördert werden. # Zwecke des Vereins sind die Förderung der Integration der neuen Informations- und Kommunikationsmedien in die Gesellschaft, die Aufklärung über Techniken, Risiken und Gefahren dieser Medien sowie die Wahrung der Menschenrechte im Sinne der Präambel. Durch die genannten Zwecke sollen Kultur, Bildung und Wissenschaft gefördert werden.
 # Der Satzungszweck wird durch regelmäßige öffentliche Treffen, Informationsveranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, Arbeitskreise sowie Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie verwirklicht. # Der Satzungszweck wird durch regelmäßige öffentliche Treffen, Informationsveranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, Arbeitskreise sowie Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie verwirklicht.
-Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.+# Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 
 === §3 Mitgliedschaft === §3 Mitgliedschaft
  
Line 25: Line 25:
 # Der Austritt wird durch schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand vollzogen. # Der Austritt wird durch schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand vollzogen.
 # Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich besondere Verdienste um den Club oder um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen befreit. # Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich besondere Verdienste um den Club oder um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen befreit.
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 === §4 Rechte und Pflichten der Mitglieder === §4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
  
 # Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Clubs in Anspruch zu nehmen. # Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Clubs in Anspruch zu nehmen.
 # Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Clubs zu unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten Beiträge zu zahlen. # Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Clubs zu unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten Beiträge zu zahlen.
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 === §5 Ausschluß eines Mitglieds === §5 Ausschluß eines Mitglieds
  
 # Ein Mitglied kann durch Beschluß des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Clubs schädigt, seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muß dem auszuschließenden Mitglied den Beschluß in schriftlicher Form unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. # Ein Mitglied kann durch Beschluß des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Clubs schädigt, seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muß dem auszuschließenden Mitglied den Beschluß in schriftlicher Form unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
 # Gegen den Beschluß des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluß der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. # Gegen den Beschluß des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluß der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
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 === §6 Beitrag === §6 Beitrag
  
 # Der Club erhebt einen Aufnahme- und Jahresbeitrag. Er ist bei der Aufnahme und für das Geschäftsjahr im ersten Quartal des Jahres im voraus zu entrichten. Das Nähere regelt eine Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. # Der Club erhebt einen Aufnahme- und Jahresbeitrag. Er ist bei der Aufnahme und für das Geschäftsjahr im ersten Quartal des Jahres im voraus zu entrichten. Das Nähere regelt eine Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
 # Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluß ein von der Beitragsordnung abweichender Beitrag festgesetzt werden. # Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluß ein von der Beitragsordnung abweichender Beitrag festgesetzt werden.
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 === §7 Organe des Clubs === §7 Organe des Clubs
  
Line 42: Line 46:
 # die Mitgliederversammlung # die Mitgliederversammlung
 # der Vorstand # der Vorstand
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 === §8 Mitgliederversammlung === §8 Mitgliederversammlung
  
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 # Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen haben einen Stimmberechtigten schriftlich zu bestellen. # Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen haben einen Stimmberechtigten schriftlich zu bestellen.
 # Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist; das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der nächsten Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen. # Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist; das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der nächsten Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.
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 === §9 Vorstand === §9 Vorstand
  
-# Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, der als Erfa Repräsentant gegenüber dem Chaos Computer Club e.V. in Hamburg fungiert, einem Schatzmeister und einem SchriftführerEs können zwei stellvertretende Vorsitzende und zwei weitere Beisitzer gewählt werden.+# Der Vorstand besteht aus vier bis sechs Mitgliedern. Ein Vorstandsmitglied wird explizit als Vorsitzender und eines als Schatzmeister gewähltBeide haben jeweils ein bis zwei Stellvertreter.
 # In den Vorstand dürfen nur natürliche Personen gewählt werden. # In den Vorstand dürfen nur natürliche Personen gewählt werden.
 # Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden, den Schatzmeister oder durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten. # Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden, den Schatzmeister oder durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten.
Line 71: Line 77:
 # Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig; sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen. # Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig; sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen.
 # Der Vorstand kann einen ,,Wissenschaftlichen Beirat'' einrichten, der für den Club beratend und unterstützend tätig wird; in den Beirat können auch Nicht-Mitglieder berufen werden. # Der Vorstand kann einen ,,Wissenschaftlichen Beirat'' einrichten, der für den Club beratend und unterstützend tätig wird; in den Beirat können auch Nicht-Mitglieder berufen werden.
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 === §10 Finanzprüfer === §10 Finanzprüfer
  
 # Zur Kontrolle der Haushaltsführung bestellt die Mitgliederversammlung Finanzprüfer. Nach Durchführung ihrer Prüfung setzen sie den Vorstand von ihrem Prüfungsergebnis in Kenntnis und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht. # Zur Kontrolle der Haushaltsführung bestellt die Mitgliederversammlung Finanzprüfer. Nach Durchführung ihrer Prüfung setzen sie den Vorstand von ihrem Prüfungsergebnis in Kenntnis und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht.
 # Die Finanzprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören. # Die Finanzprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören.
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 === §11 Auflösung des Clubs === §11 Auflösung des Clubs
  
 Bei der Auflösung des Clubs oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an das Konrad-Zuse-Museum. Ist dies nicht möglich, ist das Vermögen dem Deutschen Museum zu übertragen. Bei der Auflösung des Clubs oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an das Konrad-Zuse-Museum. Ist dies nicht möglich, ist das Vermögen dem Deutschen Museum zu übertragen.
  
-Stand Frühjahr 1998+Stand Frühjahr 2018
  
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  • Last modified: 2023/01/18 20:25
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