Der Haufen

Der Haufen ist aktuell ausgesetzt. ramadama ist in Kraft.

Unbeschriftete Hardware die in der Kapsel rumgammelt und scheinbar keinen praktischen Nutzen hat wird auf den Haufen (TM) gelegt und nach einer angemessenen Zeit entsorgt!

Diese Regelung ist angelehnt an das Koelner "Hardwaregesetz".

Der Inhalt des Haufens wird hier dokumentierf. Auf members@ wird die Bildung announciert und Fristen angemahnt. Vor der Entsorgung wird auf talk@ & members@ bekanntgegeben wenn der Haufen zur allgemeinen Pluenderung freigegeben ist.

Beachte: Nicht jede Kleinigkeit im Haufen wird dokumentiert!

tbd

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  • § 1 Das Chaoslabor ist ein Bereich vorbildlicher Ordnung und Sauberkeit, in dem der Chaos Computer Club Cologne e.V. seine Vereinstätigkeit ausübt.
  • § 2 Unter Aufräumpersonal werden Personen verstanden, die sich um den Zustand des Clubraumes kümmern. Aufräumpersonal genießt Heldenstatus und Immunität gegenüber Anfeindungen von Besitzern nicht funktionierender Hardware.
  • § 3 Unter nicht funktionierender Hardware wird Hardware verstanden die sich nicht booten lässt bzw. für die kein Passwort bekannt ist oder Hardware für die dem Aufräumpersonal kein Verantwortlicher bekannt ist, sowie Hardware die keinen dem Aufräumpersonal bekannten Zweck erfüllt.
  • § 4 Der Haufen ist ein Bereich innerhalb des Chaoslabors, in dem nicht funktionierende Hardware vorübergehend gelagert wird. Hardware auf dem Haufen kann von dem Besitzer oder in Absprache mit dem Aufräumpersonal von jedermann mitgenommen werden, oder dem Club für neue Projekte zugeführt werden.
  • § 5 Hardwareverantwortliche sind Personen die Hardware im Club bereitstellen. Der Club hat sich gegenüber Hardwareverantwortlichen dankbar zu zeigen. Besitzer von Hardware sind ebenfalls Hardwareverantwortliche.
  • § 6 In den Clubräumen abgestellte Hardware ist unbedingt mit Namen und Telefonnummern der Hardwareverantwortlichen zu versehen.
  • § 7 Der Hardwareverantwortliche hat jederzeit in zwei Sätzen den Zweck der Hardware erklären zu können.
  • § 8 Der Hardwareverantwortliche hat die Passwörter des Systems zu kennen.
  • § 9 Nicht funktionierende Hardware ist unerwünscht.
  • § 10 Nicht funktionierende Hardware, die keinem Hardwareverantwortlichen durch Namensschilder zuzuordnen ist, wird nach Gutdünken des Aufräumpersonals an Bedürftige verteilt. Finden sich keine Bedürftigen so wird die Hardware auf den Haufen verlegt.
  • § 11 Findet sich innerhalb einer angemessenen Frist keiner, der Anspruch an der Hardware im Sinne des §4 anmeldet, findet eine Entsorgung statt.
  • derhaufen.txt
  • Last modified: 2021/04/18 12:35
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